Information für die Wissenschaft Nr. 4

 

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 2003 die so genannte "Berliner

Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" unterzeichnet.

Die DFG unterstützt die Kultur entgeltfrei zugänglicher Publikationen (Open

Access), denn der ungehinderte Zugang erhöht den Verbreitungsgrad

wissenschaftlicher Erkenntnisse, steigert somit die Sichtbarkeit der Autoren

und trägt zu deren größerem Renommee bei. Nun hat die DFG Open Access auch in

ihrer Förderpolitik verankert. Bei ihren Sitzungen im Januar 2006 haben Senat

und Hauptausschuss der DFG empfohlen, geförderte Wissenschaftler zu

ermuntern, ihre Forschungsergebnisse auch digital zu publizieren und im Open

Access bereitzustellen. Um Sekundärpublikationen, also die zusätzliche

Bereitstellung bereits anderweitig veröffentlichter Forschungsergebnisse im

Internet durch die Autoren (self-archiving), rechtlich abzusichern, werden

Wissenschaftler in DFG-geförderten Projekten darüber hinaus aufgefordert,

sich diesbezügliche V!

erwertungsrechte vorzubehalten. Entsprechende Empfehlungen werden derzeit in

die Verwendungsrichtlinien, die Bestandteil jeder Bewilligung sind, mit

folgendem Wortlaut eingearbeitet:

 

"Die DFG erwartet, dass die mit ihren Mitteln finanzierten

Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital

veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access)

verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder

zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder

institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt oder direkt

in referierten bzw. renommierten Open Access Zeitschriften publiziert werden.

 

An DFG-geförderten Projekten beteiligte Wissenschaftler sollten sich in

Verlagsverträgen möglichst ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur

elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse zwecks entgeltfreier

Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten. Dabei können disziplinspezifisch

Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren

Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungsergebnisse in

disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht

gestattet wird.

 

Bitte achten Sie auch darauf, dass in die Veröffentlichungen ein Hinweis auf

die Unterstützung des Projektes durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft

aufgenommen wird."

 

Die überarbeiteten Verwendungsrichtlinien werden voraussichtlich ab April

2006 verfügbar sein.

 

Weitere Hinweise zu Open Access sind abrufbar unter www.dfg.de/lis/openaccess

Ansprechpartner für weitere Informationen ist Dr. Johannes Fournier, Tel.:

0228/885-2418, E-Mail: johannes.fournier@dfg.de.