Information für die Wissenschaft Nr. 4
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat 2003 die so genannte "Berliner
Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" unterzeichnet.
Die DFG unterstützt die Kultur entgeltfrei zugänglicher Publikationen (Open
Access), denn der ungehinderte Zugang erhöht den Verbreitungsgrad
wissenschaftlicher Erkenntnisse, steigert somit die Sichtbarkeit der Autoren
und trägt zu deren größerem Renommee bei. Nun hat die DFG Open Access auch in
ihrer Förderpolitik verankert. Bei ihren Sitzungen im Januar 2006 haben Senat
und Hauptausschuss der DFG empfohlen, geförderte Wissenschaftler zu
ermuntern, ihre Forschungsergebnisse auch digital zu publizieren und im Open
Access bereitzustellen. Um Sekundärpublikationen, also die zusätzliche
Bereitstellung bereits anderweitig veröffentlichter Forschungsergebnisse im
Internet durch die Autoren (self-archiving), rechtlich abzusichern, werden
Wissenschaftler in DFG-geförderten Projekten darüber hinaus aufgefordert,
sich diesbezügliche V!
erwertungsrechte vorzubehalten. Entsprechende Empfehlungen werden derzeit in
die Verwendungsrichtlinien, die Bestandteil jeder Bewilligung sind, mit
folgendem Wortlaut eingearbeitet:
"Die DFG erwartet, dass die mit ihren Mitteln finanzierten
Forschungsergebnisse publiziert und dabei möglichst auch digital
veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im Internet (Open Access)
verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder
zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder
institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt oder direkt
in referierten bzw. renommierten Open Access Zeitschriften publiziert werden.
An DFG-geförderten Projekten beteiligte Wissenschaftler sollten sich in
Verlagsverträgen möglichst ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur
elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse zwecks entgeltfreier
Nutzung fest und dauerhaft vorbehalten. Dabei können disziplinspezifisch
Karenzzeiten von in der Regel 6-12 Monaten vereinbart werden, vor deren
Ablauf das Einstellen bereits publizierter Forschungsergebnisse in
disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive nicht
gestattet wird.
Bitte achten Sie auch darauf, dass in die Veröffentlichungen ein Hinweis auf
die Unterstützung des Projektes durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
aufgenommen wird."
Die überarbeiteten Verwendungsrichtlinien werden voraussichtlich ab April
2006 verfügbar sein.
Weitere Hinweise zu Open Access sind abrufbar unter www.dfg.de/lis/openaccess
Ansprechpartner für weitere Informationen ist Dr. Johannes Fournier, Tel.:
0228/885-2418, E-Mail: johannes.fournier@dfg.de.