Die DFG informiert über ein gemeinsammes Programm mit dem französischen Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères, MAE)zum Thema „Weiße Biotechnologie“ in den Gebieten „Biokraftstoffe“, „Bioremediation“ und „Biokatalyse“.

 

Ausschreibungstext:

 

Deutsche und französische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können ab sofort gemeinsame Projektanträge zum Thema „Weiße Biotechnologie“ in den Gebieten „Biokraftstoffe“, „Bioremediation“ und „Biokatalyse“ stellen. Auf französischer Seite fördert das Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères, MAE) im Rahmen seines Programms „P2R – Programme de recherche en réseaux“ zusammen mit den französischen Forschungsorganisationen deutsch-französische Kooperationsprojekte.

 

Französische Interessenten an solchen Gemeinschaftsprojekten können bis zum 1. Juni 2006 dafür beim MAE nach den dort geltenden Richtlinien Fördermittel beantragen. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bei der DFG antragsberechtigt sind, können im Rahmen eines Antrags auf DFG-Sachbeihilfe komplementäre Mittel zur Teilnahme an dieser Zusammenarbeit einwerben. Dies gilt auch für Angehörige außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Um dem Verfahren auf französischer Seite entgegenzukommen, sollten die deutschen Kooperationspartner für ihren Antrag an die DFG die französische Ausschreibungsfrist beachten.

 

Die Anträge bei der DFG werden im Rahmen des Normalverfahrens begutachtet und entschieden. Sie sollten daher gemäß dem „Merkblatt für Anträge auf Sachbeihilfen mit Leitfaden für Antragstellung“ der DFG gestellt werden. Die Anträge sollten in englischer Sprache verfasst sein und sich inhaltlich auf die Anträge der französischen Seite beziehen. Die französischen Partner sind unter dem Stichwort „P2R“ zu benennen. Der wissenschaftliche Mehrwert der Zusammenarbeit soll möglichst genau dargestellt werden. Zudem sollte der französische Antrag als Anlage beigefügt werden.

 

Hinweis: Für die Anträge beim MAE müssen mindestens zwei französische Kooperationspartner zusammenarbeiten. Dies ist keine Voraussetzung für den deutschen Antrag bei der DFG. Darüber hinaus macht das MAE für eine Förderung des französischen Antrags eine DFG-Bewilligung zur Bedingung. Umgekehrt gilt diese Bedingung auf Seiten der DFG nicht. Im November 2006 wird über die Auswahl der gemeinsam zu fördernden Projekte entschieden.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Informationen zur DFG-Sachbeihilfe finden Sie im Internet unter www.dfg.de/forschungsfoerderung/einzelfoerderung/kompaktdarstellung_sachbeihilfe.html.

 

Ausschreibung auf der Website des französischen Außenministeriums unter www.diplomatie.gouv.fr

 

Ausschreibung auf der Website der französischen Botschaft in Berlin unter www.botschaft-frankreich.de

 

Ansprechpartner bei der DFG ist Dr. Torsten Fischer, Tel. +49(0)228/885-2372; E-Mail: torsten.fischer@dfg.de,

 

Ansprechpartner bei der französischen Botschaft Berlin ist Nour-Dine Amlaiky; Tel. 030/590039255, E-Mail: nourdine.amlaiky@diplomatie.gouv.fr,

 

Ansprechpartner im französischen Außenministerium ist Michel-Louis Pasquier, E-Mail: michel-louis.pasquier@diplomatie.gouv.fr.