Legalisationen und Apostillen
Ausländische Studierende, die Ihre Zeugnisse und/oder Abschlussurkunden an der Technischen Universität Kaiserslautern erworben haben, können diese zwecks Anerkennung im Heimatland legalisieren lassen, d.h. deren Echtheit durch eine ausländische diplomatische oder konsularische Vertretung in Deutschland bestätigen lassen (=Legalisation). Für viele Staaten (siehe Link unten ADD) ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt. Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des Landes, in welchem Sie die Urkunde verwenden wollen, ob Sie eine Legalisation oder eine Apostille benötigen.
Dafür sind folgende Schritte notwendig:
Vorbeglaubigt werden das Zeugnis und/oder die Abschlussurkunde bzw. Promotionsurkunden und Zertifikate sowie Studienbescheinigungen bei der Abteilung für Studentische und Internationale Angelegenheiten, (E-Mail: Beglaubigung(at)uni-kl.de), Geb. 47, Raum 530, Sprechzeiten: Mo – Do 9:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr. Bitte legen Sie hierzu Ihre Original-Urkunden vor. Alternativ können Sie auch gut aufgelöste, farbige Scans Ihrer Abschlussdokumente per E-Mail einreichen. Bitte bedenken Sie, dass die Vorbeglaubigung 2-3 Tage in Anspruch nehmen kann.
Bitte klären Sie mit der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) Kaiserslautern ab, welche Form der Vorbeglaubigung für Sie die richtige ist. Die Öffnungszeiten der ADD Kaiserslautern sowie weitere Informationen, das Antragsformular und entstehende Kosten können Sie unter dem nachfolgenden Link ersehen:
https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/anerkennungen-beglaubigungenapostillen/
Für die weitere Beglaubigung der Urkunde als Apostille zum Gebrauch im Ausland ist die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) Kaiserslautern, Europaallee 7, 67657 Kaiserslautern zuständig.
Nach der Beglaubigung durch die ADD wird die Legalisation, mit der die Echtheit der Urkunde bestätigt wird, in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes (Konsulat oder Botschaft) vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Einige Auslandsvertretungen verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.