Schwerbehindertenausweis
Für schwerbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz werden ab dem 1. Januar 2013 neue Ausweise nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt. Die alten Ausweise behalten bis zu ihrem zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit. Alle infrage kommenden Rechte können auch weiterhin mit den alten Ausweisen uneingeschränkt in Anspruch genommen werden.
Formular "Erstantrag" - Download von der Homepage des Versorgungsamtes
Formular "Änderung" - Download von der Homepage des Versorgungsamtes