Akkreditierungskriterien (extern)

Ausführliche Fassungen der mitgeltenden externen Dokumente r die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen:

  • Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag): Link
  • Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absatz 1 - 4 Studienakkredtierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) mit Begründungen: Link
  • Landesverordnung zur Studienakkreditierung vom 28. Juni 2018: Link
  • Begründung zur rheinland-pfälzischen Landesverordnung zur Studienakkreditierung vom 28. Juni 2018: Link
  • Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse, Beschluss vom 16.02.2017 (KMK): Link
  • Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen, Beschluss vom 22.03.2011 (Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen): Link

Bitte beachten Sie, dass bei internen Verfahren der Akkreditierung und Qualitätsprüfung zusätzlich auch die internen Kriterien der TU Kaiserslautern zu beachten sind. Diese wurden durch die Senatskommission Qualität in Studium und Lehre verabschiedet und können im Qualitätsmanagementhandbuch nachgelesen werden.

Alte Rechtsgrundlage

Eine Übersicht der Akkreditierungskriterien nach alter Rechtsgrundlage finden Sie hier. Link