Angebote für Eltern
Informationen für Eltern / Corona-Virus
Regelungen für Eltern und pflegende Angehörige an der TUK während der Zeit der Corona-Pandemie (Stand: 29.04.2022)
Es gelten folgende Maßnahmen im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetz:
Arbeitsrechtliche Regelungen an der TUK
Es gibt zwei Möglichkeiten der Freistellung, zum einen die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auf Grundlage des § 45 SGB V, zum anderen die Freistellung nach § 56 Abs. 1 a IfSG. Die erste Option ist vorrangig zu nutzen.
Anspruch auf Grundlage des § 45 SGB V
Eltern können 30 Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil pro Jahr von ihrer Krankenkasse erhalten (Alleinerziehende entsprechend bis zu 60 Tage). Dies gilt auch, wenn Kita und Schulen geschlossen sind und das Kind nicht erkrankt ist. Diese Regelung gilt mindestens bis zum 23.9.22. Weitere Information finden Sie hier.
Anspruch auf Grundlage des § 56 Abs. 1 a IfSG
Tarifbeschäftigten kann zum Zwecke der Kinderbetreuung eine Arbeitsbefreiung von bis zu 34 Arbeitstagen (bei einer Fünf-Tage-Woche, halbe Tage, weitere Tage in Härtefällen/Alleinerziehende 67 Tage) unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden (bereits genutzte Tage aus 2021 werden nicht angerechnet):
- Einrichtung wie Kita/Schule ist geschlossen
- zu betreuende Kinder sind unter 12 Jahre alt oder sind behindert und auf Hilfe angewiesen
- eine alternative Betreuung des Kindes bzw. der Kinder kann nicht sichergestellt werden
- Das Kind ist am Corona Virus erkrankt.
In Absprache mit dem*der Vorgesetzten sollte vorrangig Homeoffice wahrgenommen werden. Positive Arbeitszeitsalden (Mehrarbeit-, Überstunden- und Gleitzeitguthaben) sind vorrangig abzubauen. Insbesondere bedarf es eines schriftlichen Nachweises, dass die Schule oder Kita keine Notbetreuung anbietet.
Eine Begründung, warum während der Arbeitszeit im Homeoffice keine Kinderbetreuung erfolgen kann, ist beizulegen. Besteht eine Empfehlung seitens des Ministeriums/der Einrichtung, Kind/er nicht in die Einrichtung zu bringen, kommt dies einer Schließung der Einrichtung gleich. Darüber hinaus sollten Kulanz-Regelungen für Mitarbeitende mit Familie und Betreuungsaufgaben gefunden werden. Diese Regelungen gelten mindestens bis zum 23.9.2022 oder aber der Bekanntgabe eines neues Beschlusses. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ und hier.
Pflegende Angehörige
Verlängert bis mindestens zum 30.6.2022 wird eine Freistellung im Umfang von bis zu 20 Arbeitstagen je pflegebedürftiger naher Angehöriger oder je pflegebedürftigem nahen Angehörigen, wenn die akute Pflegesituation mit der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang steht und die Pflege nicht anders sichergestellt werden kann, z.B. aufgrund der behördlichen Schließung einer stationären Pflegeeinrichtung oder des Ausfalls eines ambulanten Pflegedienstes. Ein bereits davor für denselben Zweck nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 UrlVO gewährter Urlaub ist anzurechnen. Siehe Schreiben vom Ministeriumvom 29.4.22.
Hinweis: Verbeamtetet Eltern erkundigen sich bitte bei der Personalabteilung nach dem neuesten Stand der Freistellungsmöglichkeiten; Regelungen finden Sie u.a. auch im Rundschreiben des Ministeriums vom 29.4.22.
Beratungen können telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz (über den Mentoring-Marktplatz) nach Absprache erfolgen.
Familien-Service

Haben Sie Kinder? Sie wollen Ihr Familienleben mit Ihrem Studium oder Ihrem Beruf verknüpfen? Die TUK möchte Ihnen die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie erleichtern. Für unsere Bemühungen werden wir bereits seit 2005 als familiengerechte Hochschule ausgezeichnet.
Wir bieten Ihnen folgende Angebote an:
Eltern mit pflegebedürftigen Angehörigen:Bedienstete undStudierende
Weitere Angebote und Informationen für Eltern
Zielvereinbarungen "audit familiengerechte hochschule" 2021
Achtung: Unsere Broschüre Mit Kind an der TUK bietet Ihnen eine ausführliche Übersicht zu allen Angeboten rund um die Familie.
Familien-Service-Stelle
Dipl.-Sozialwiss. Leslie Schleese
Gebäude: 57
Raum: 271
67663 Kaiserslautern
Tel.: +49 631 205-4323
E-Mail: schleese@verw.uni-kl.de
nach Vereinbarung
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